Die AOK hat einige unserer Gesundheitskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V zertifiziert und bürgt damit für die Qualität der Kursinhalte. Bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75% der Einheiten) erhalten AOK-Versicherte die Kursgebühr bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro erstattet. Zwei Präventionskurse im Kalenderjahr werden durch die AOK gefördert. Die Wiederholung des gleichen Kurses im Folgejahr ist nicht erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass die Kurse zunächst bei der vhs bezahlt werden müssen. Nach Ihrer regelmäßigen Teilnahme erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die Sie bei der AOK einreichen können.
Die AOK hat einige unserer Gesundheitskurse nach § 20 Sozialgesetzbuch V zertifiziert und bürgt damit für die Qualität der Kursinhalte. Bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75% der Einheiten) erhalten AOK-Versicherte die Kursgebühr bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro erstattet. Zwei Präventionskurse im Kalenderjahr werden durch die AOK gefördert. Die Wiederholung des gleichen Kurses im Folgejahr ist nicht erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass die Kurse zunächst bei der vhs bezahlt werden müssen. Nach Ihrer regelmäßigen Teilnahme erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die Sie bei der AOK einreichen können.