Die AOK hat einige unserer Gesundheitskurse nach §20 Sozialgesetzbuch V zertifiziert und bürgt damit für die Qualität der Kursinhalte. Bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75% der Einheiten) erhalten AOK Versicherte 100% der Kursgebühr bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro erstattet. Pro Halbjahr können Sie an maximal zwei Kurse teilnehmen. Insgesamt darf das gleiche Angebot dreimal besucht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kurse zunächst bei der vhs bezahlt werden müssen. Nach Ihrer regelmäßigen Teilnahme erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die Sie bei der AOK einreichen können.
Auch die meisten anderen Krankenkassen erstatten auf Antrag zumindest einen Teil der Kursgebühr.
Die AOK hat einige unserer Gesundheitskurse nach §20 Sozialgesetzbuch V zertifiziert und bürgt damit für die Qualität der Kursinhalte. Bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75% der Einheiten) erhalten AOK Versicherte 100% der Kursgebühr bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro erstattet. Pro Halbjahr können Sie an maximal zwei Kurse teilnehmen. Insgesamt darf das gleiche Angebot dreimal besucht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Kurse zunächst bei der vhs bezahlt werden müssen. Nach Ihrer regelmäßigen Teilnahme erhalten Sie dann eine Bescheinigung, die Sie bei der AOK einreichen können.
Auch die meisten anderen Krankenkassen erstatten auf Antrag zumindest einen Teil der Kursgebühr.