Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.
Die Anmeldung kann erfolgen du
- Einschicken oder Abgeben der im Programmheft abgedruckten Anmeldekarten
- telefonische Anmeldung ( nur mit gleichzeitiger Abbuchungsermächtigung)
- Fax
- E-Mail
Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs. Anmeldungen werden von uns nicht bestätigt.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Bei Kursen mit Gebührenstaffelung wird die Gebühr in der 2. Kursstunde festgelegt und nicht mehr geändert. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer/-innenzahl (10) behält sich die vhs vor, die Veranstaltung entsprechen zu kürzen. Gebührenermäßigung: Biite beachten Sie die Bedingungen der jeweiligen vhs.
3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich:
a) seitens der vhs, wenn
- die Mindestteilnehmerzahl (10) nicht erreicht ist
- der/die im vhs-Programm angekündigte Dozent/- in ausfällt
- der angekündigte Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht (Sie erhalten in diesen Fällen eine schriftliche oder telefonische Veranstaltungsabsage)
b) seitens der Kursteilnehmer/- innen, wenn
- der Rücktritt bis zwei Wochen vor dem 1. Veranstaltungstermin schriftlich oder telefonisch der vhs-Geschäftsstelle mitgeteilt wird (in diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten)
- Sie bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin schriftlich oder telefonisch die vhs- Geschäftsstelle benachrichtigen (in desem Fall berechnen wir Ihnen ein Bearbeitungsentgelt von 10% der Teilnahmegebühr, mindest jedoch 3 €).
Bei einem späteren Rücktritt ist die volle Gebühr fällig. Ausgenommen von dieser Regelung sich Kurse mit angegebenem Anmeldeschluss; ein Rücktritt ist nur bis zum Termin des Anmeldeschlusses möglich; mit Anmeldeschluss sind die vollen Gebühren fällig.
4. Datenschutz
Die Teilnehmer an vhs-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als die für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist.
5. Haftung
Die Haftung durch die vhs wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kurse als Werbekosten anerkennen, wenn die Kurse der Beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahungsquittung bei Abbuchung bzw. der Kontoauszug ist als Nachweis ausreichend.
7. Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1.9.1999. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie mit der Gesdchäftsleitung getroffen werden.